Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie wurde 2002 eingeführt und richtet sich besonders an Arbeitnehmer, Beamte und Familien mit Kindern.
Vorteile der Riester-Rente
- Staatliche Förderung durch Zulagen
- Steuerliche Vorteile durch Sonderausgabenabzug
- Zusätzliche Kinderzulagen
- Garantierte Mindestleistung im Alter
- Hoher Verbraucherschutz
Die staatliche Förderung
Die Riester-Förderung besteht aus zwei Komponenten:
Zulagen
- Grundzulage: 175 Euro jährlich
- Kinderzulage: 300 Euro jährlich für jedes ab 2008 geborene Kind
- Kinderzulage: 185 Euro jährlich für jedes vor 2008 geborene Kind
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für Berufseinsteiger unter 25 Jahren
Steuervorteile
Zusätzlich können Sie Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 Euro pro Jahr.
Für wen eignet sich die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist besonders attraktiv für:
- Arbeitnehmer mit mittlerem bis geringem Einkommen
- Familien mit Kindern
- Beamte
- Auszubildende und Berufseinsteiger
- Ehepartner von Förderberechtigten (mittelbare Berechtigung)
Auszahlungsoptionen
Ab dem 62. Lebensjahr haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Lebenslange monatliche Rente
- Kombination aus Einmalzahlung (max. 30%) und monatlicher Rente
- Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum ("Wohn-Riester")
Meine Beratungsleistungen zur Riester-Rente
- ✓ Analyse Ihrer persönlichen Förderberechtigung
- ✓ Berechnung der individuellen staatlichen Förderung
- ✓ Vergleich verschiedener Riester-Produkte
- ✓ Optimierung bestehender Riester-Verträge
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Lassen Sie sich von mir zu den Möglichkeiten der Riester-Rente beraten. Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Lösung für Ihre Altersvorsorge.