ASAL Versicherungs­makler Armin Asal

Gesetzliche Krankenversicherung

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Einheitliche Mindestleistungen bei allen Kassen
  • Beitragsfreie Familienversicherung
  • Freie Kassenwahl und Wechselmöglichkeit
  • Zusatzleistungen je nach Krankenkasse
  • Paritätische Finanzierung mit dem Arbeitgeber

Die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt.

Wer muss sich gesetzlich versichern?

  • Rund 90% aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis 69.300 Euro Jahresbrutto (Stand 2024)
  • Bei höherem Einkommen Wahlmöglichkeit zur privaten Krankenversicherung
  • Familienangehörige ohne oder mit geringem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert

Beiträge und Finanzierung

Einheitlicher Beitragssatz plus Zusatzbeitrag

Seit 1. Januar 2015 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Einheitsbeitrag von 14,6% vom Bruttoeinkommen
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte (7,3%)
  • Zusatzbeiträge sind möglich und werden ebenfalls paritätisch getragen
  • Beispiel: Bei 1,0% Zusatzbeitrag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,5%

Beitragsbemessungsgrenze 2024

Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet:

  • Monatlich: 5.175 Euro
  • Jährlich: 62.100 Euro
  • Auch bei höherem Einkommen wird maximal dieser Betrag zur Berechnung herangezogen

Freie Kassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen:

  • Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)
  • Ersatzkrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Innungskrankenkassen

Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind bundesweit geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität auf bestimmte Regionen.

Wechselmöglichkeiten

  • Reguläre Kündigungsfrist: Zwei Monate zum Monatsende
  • Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags
  • Mindestbindungsfrist: 12 Monate
  • Vereinfachter Wechsel seit 2021: Neue Kasse übernimmt die Kündigung

Leistungsunterschiede der Kassen

Basisleistungen und Extras

Basisleistungen (bei allen Kassen gleich):

  • Medizinisch notwendige Behandlungen
  • Standardmedikamente
  • Grundlegende Vorsorgeuntersuchungen

Mögliche Extraleistungen (kassenabhängig):

  • Akupunktur und Naturheilkunde
  • Zusätzliche Gesundheitskurse
  • Besondere Vorsorgeuntersuchungen
  • Spezielle Impfungen
  • Hausarzttarife
  • Bonusprogramme und Prämienrückerstattung

Ergänzung durch private Zusatzversicherung

Da die gesetzliche Krankenkasse nur die medizinische Grundversorgung bezahlt, kann eine private Kranken-Zusatzversicherung sinnvoll sein. Diese ermöglicht Ihnen erstklassige Leistungen in verschiedenen Bereichen:

Mögliche Zusatzleistungen

  • Ambulant: Arztbesuche, Brille, Psychotherapie
  • Zahnärztlich: Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz
  • Stationär: Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung
  • Wichtig: Beachten Sie die Wartezeiten nach Vertragsabschluss

Meine Beratungsleistung

Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstütze ich Sie bei der Wahl der optimalen Krankenkasse und berate Sie zu sinnvollen Zusatzversicherungen. Ich vergleiche für Sie:

  • Beitragssätze und Zusatzbeiträge der Kassen
  • Zusatzleistungen und Bonusprogramme
  • Servicequalität und regionale Präsenz
  • Möglichkeiten der privaten Ergänzung

Gemeinsam finden wir die für Sie passende Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und eventuell sinnvollen privaten Zusatzversicherungen - abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten.