Gesetzliche Krankenversicherung
Ihre Vorteile auf einen Blick
- ✓ Einheitliche Mindestleistungen bei allen Kassen
- ✓ Beitragsfreie Familienversicherung
- ✓ Freie Kassenwahl und Wechselmöglichkeit
- ✓ Zusatzleistungen je nach Krankenkasse
- ✓ Paritätische Finanzierung mit dem Arbeitgeber
Die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt.
Wer muss sich gesetzlich versichern?
- Rund 90% aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
- Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis 69.300 Euro Jahresbrutto (Stand 2024)
- Bei höherem Einkommen Wahlmöglichkeit zur privaten Krankenversicherung
- Familienangehörige ohne oder mit geringem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert
Beiträge und Finanzierung
Einheitlicher Beitragssatz plus Zusatzbeitrag
Seit 1. Januar 2015 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Einheitsbeitrag von 14,6% vom Bruttoeinkommen
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte (7,3%)
- Zusatzbeiträge sind möglich und werden ebenfalls paritätisch getragen
- Beispiel: Bei 1,0% Zusatzbeitrag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,5%
Beitragsbemessungsgrenze 2024
Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet:
- Monatlich: 5.175 Euro
- Jährlich: 62.100 Euro
- Auch bei höherem Einkommen wird maximal dieser Betrag zur Berechnung herangezogen
Freie Kassenwahl
Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen:
- Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)
- Ersatzkrankenkassen
- Betriebskrankenkassen
- Innungskrankenkassen
Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind bundesweit geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität auf bestimmte Regionen.
Wechselmöglichkeiten
- Reguläre Kündigungsfrist: Zwei Monate zum Monatsende
- Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags
- Mindestbindungsfrist: 12 Monate
- Vereinfachter Wechsel seit 2021: Neue Kasse übernimmt die Kündigung
Leistungsunterschiede der Kassen
Basisleistungen und Extras
Basisleistungen (bei allen Kassen gleich):
- Medizinisch notwendige Behandlungen
- Standardmedikamente
- Grundlegende Vorsorgeuntersuchungen
Mögliche Extraleistungen (kassenabhängig):
- Akupunktur und Naturheilkunde
- Zusätzliche Gesundheitskurse
- Besondere Vorsorgeuntersuchungen
- Spezielle Impfungen
- Hausarzttarife
- Bonusprogramme und Prämienrückerstattung
Ergänzung durch private Zusatzversicherung
Da die gesetzliche Krankenkasse nur die medizinische Grundversorgung bezahlt, kann eine private Kranken-Zusatzversicherung sinnvoll sein. Diese ermöglicht Ihnen erstklassige Leistungen in verschiedenen Bereichen:
Mögliche Zusatzleistungen
- Ambulant: Arztbesuche, Brille, Psychotherapie
- Zahnärztlich: Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz
- Stationär: Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung
- Wichtig: Beachten Sie die Wartezeiten nach Vertragsabschluss
Meine Beratungsleistung
Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstütze ich Sie bei der Wahl der optimalen Krankenkasse und berate Sie zu sinnvollen Zusatzversicherungen. Ich vergleiche für Sie:
- Beitragssätze und Zusatzbeiträge der Kassen
- Zusatzleistungen und Bonusprogramme
- Servicequalität und regionale Präsenz
- Möglichkeiten der privaten Ergänzung
Gemeinsam finden wir die für Sie passende Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und eventuell sinnvollen privaten Zusatzversicherungen - abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten.